Registrierung von Messmitteln
Gemäß dem Gesetz Nr. 102-ФЗ vom 26.06.2008 „Über die Gewährleistung der Einheit von Messmitteln“ müssen alle kalibrier- und eichpflichtigen Messmittel für den Einsatz in der Russischen Föderation registriert und zugelassen werden. Darunter fallen u.a. die Anwendungsbereiche Medizin, industrielle Sicherheit und Einzelhandel.
Die Registrierung erfolgt nach den in einem akkreditierten Labor durchgeführten Untersuchungen der Messmittel, der Expertise der technischen Dokumentation und der Erstellung des Kalibrierverfahrens nach russischen Anforderungen laut Verordnung PR 50.2.009-94 (Version vom 03.06.1997).
Die für die Registrierung von Messmitteln in Russland zuständige Behörde ist die Föderale Agentur für die technische Regulierung und Metrologie (ROSTECHREGULIROVANIE).
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